Bernlex Juristen in Bern und Meiringen

Honorar und Kosten

Anwaltsdienstleistungen und die öffentliche Beurkundung richten sich nach den durch den Bernischen Regierungsrat festgelegten und aktuellen kantonalen Verordnungen:

Jeder Fall ist anders: Gerne informieren wir Sie individuell über die anfallenden Gebühren und Honorare. Bitte kontaktieren Sie uns.

Unentgeldliche Rechtspflege

Unentgeltliche Rechtspflege

Trotz Fehlen von finanziellen Mittel, muss niemand auf seine Rechte verzichten, um sie gerichtlich durchzusetzen. In diesem Fall besteht der Anspruch auf sog. unentgeltliche Rechtspflege. Damit diese gewährt werden kann, muss dem Richter nachgewiesen werden, dass man mittellos und die Klage nicht aussichtslos ist. Wird die unentgeltliche Rechtspflege vom Gericht bewilligt, trägt der Staat vorerst die Kosten, kann diese aber vom Betroffenen innert zehn Jahren wieder zurückfordern, wenn seine künftige Finanzlage eine Rückerstattung erlaubt.

 

Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen zur Prüfung des UR-Gesuchs.