Bernlex Juristen, Anwalt und Notar Kanzleiteam

Wann soll ich mein Eigenheim auf meine Nachkommen übertragen?

von Claudia Buta, MLaw, Notarin und Jonas Laager, MLaw, Rechtsanwalt und Notar

Jede Person, welche ein Haus oder eine Wohnung im Eigentum hat, muss irgendwann die Frage beantworten, wie und an wen sie das Grundeigentum weitergibt. Soll die Immobilie in der Familie bleiben, ist es empfehlenswert, sich mit dieser Frage besser früher als später auseinanderzusetzen. Weshalb, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Eigenheim ist oftmals der Lebensmittelpunkt einer Familie, in welches viel Zeit, Geld, Energie und Herzblut investiert wird. Insbesondere in der aktuellen Entwicklung der Immobilienpreise, welche für viele junge Familien den Erwerb einer Immobilie verunmöglichen, stellt die Übernahme einer Liegenschaft innerhalb der Familie (d.h., die Übertragung des Grundstücks von der Eltern- auf die Nachkommen-Generation) oftmals die einzige Möglichkeit dar, ein Eigenheim erwerben zu können. Wichtig ist, dass diese Übergabe sorgfältig geplant wird, so dass insbesondere eine Armut im Alter und ein familieninterner Streit vermieden werden kann.

Vor der Übertragung der Liegenschaft sind dabei unter anderem die folgenden Punkte zu klären:

 

► Wie können die Eltern ihren Lebensabend finanzieren? Sind sie durch die Renten und den übrigen Vermögensertrag genügend abgesichert, um ihr Leben (auch ohne Grundstück im Eigentum) nach ihren Wünschen bestreiten zu können?

 

► Wie wird das Haus übertragen? Wird es geschenkt, in Anrechnung an die spätere Erbschaft abgetreten, verkauft oder zu einem günstigen Preis übertragen (sog. gemischte Schenkung)? Oder zusammenfassend: Zu welchem Gegenwert wird das Grundstück übergeben?

 

► Sofern mehrere Nachkommen vorhanden sind und das Grundstück unentgeltlich oder zu einem tiefen Preis an ein Kind übertragen wird: Wie erfolgt die Ausgleichung gegenüber den anderen/nicht übernehmenden Geschwistern?

Wie sieht die weitere Nutzung des Grundstücks aus – nutzen die Eltern das Grundstück (teilweise) weiterhin? Falls ja, wie wird diese Nutzung rechtlich geregelt (u.a. Stichworte: Nutzniessung / Wohnrecht / Miete à dazu Näheres in einem späteren Beitrag)

 

► Was bedeutet die Abtretung des Grundstücks an die Nachkommen in Bezug auf zukünftig allfällige hohe Kosten eines Alters- oder Pflegeheims (u.a. Stichwort: Ergänzungsleistungen)?

Je nachdem, wie die vorstehenden Fragen beantwortet werden, ist eine andere Vorgehensweise angezeigt. Insbesondere die Fragen betreffend Finanzierung des Lebensabends der Eltern, Problematik von allfällig hohen Kosten eines Alters- oder Pflegeheims und finanzieller Ausgleich unter den Geschwistern sind massgebend und sollten mit Fachpersonen besprochen werden, um Fehler in der Nachfolgeregelung zu vermeiden.

Sollten Sie sich mit diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Eigenheim und dessen Übertragung an die Nachkommen auseinandersetzen, stehen Ihnen unsere NotarInnen gerne zur weiteren Vertiefung zur Verfügung, so dass Sie den für sich passenden Weg der Übertragung des Eigenheims finden.

BernLex Juristen, im März 2024